Haupt-Inhalte: Unterwegs mit Bus und Bäderbahn

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Fahrplanänderungen Bahn zwischen Zinnowitz/Trassenheide/Peenemünde von Mo., 27.03.2023 – Fr., 31.03.2023

auf Grund von Bauarbeiten sind die Streckenabschnitte Zinnowitz <> Trassenheide sowie Zinnowitz <> Peenemünde vom Mo, 27.03.2023 bis Fr, 31.03.2023 jeweils ganztägig voll gesperrt. Ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet. Zur Erhaltung der Reisekette verkehren die Züge zwischen Świnoujście Centrum und Zinnowitz in veränderten Fahrplanlagen. Hier finden Sie die Fahrplanänderungen zum Download.

2. Februar 2023, 10:39
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Blick auf die Gleise Kölpinsee
Ein Blick auf die Gleise am Bahnhof in Kölpinsee. Foto: Ubb Archiv

Netzzugang

Hier finden Sie die Benutzungsbedingungen für das Schienennetz und die Serviceeinrichtungen (SNB/NBS UBB), gültig ab 11.12.2022

Hier finden Sie die Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für Trassen, gültig ab dem 11.12.2022.

Hier finden Sie die Liste für die Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für Serviceeinrichtungen, gültig ab dem 11.12.2022.

  • ListeEntgelteServiceeinrichtungen_UBB_11122022

Hier finden Sie die Liste für die Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für Serviceeinrichtungen, gültig ab dem 10.12.2023. Die Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen gelten zunächst für den Zeitraum 10.12.2023 bis 31.12.2023. Für die danach zur Erhebung vorgesehenen Personenbahnhofs-Entgelte befindet sich das Verfahren noch in Klärung mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).

Hier finden Sie die Liste der beabsichtigten Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für Trassen, gültig ab dem 10.12.2023.  Das Verfahren bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) zur Genehmigung der beabsichtigten Entgelte für Trassen ist noch nicht abgeschlossen.

Hier finden Sie die Liste für die Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH für Serviceeinrichtungen, gültig ab dem 10.12.2023. Die Entgelte für die Nutzung von Personenbahnhöfen gelten zunächst für den Zeitraum 10.12.2023 bis 31.12.2023. Für die danach zur Erhebung vorgesehenen Personenbahnhofs-Entgelte befindet sich das Verfahren noch in Klärung mit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA).

  • LISTEENTGELTESERVICEEINRICHTUNGEN-UBB-10122023