Gepäck und anmeldepflichtige Dinge/Sachen
Gepäck und Beförderung von Sachen
Je Fahrgast wird ein Handgepäckstück, das in der Gepäckablage des Fahrgastraumes oder unter dem Vordersitz untergebracht werden kann, unentgeltlich befördert. Das Handgepäck sollte die Größe von 35 x 25 x 15 cm nicht überschreiten.
Die Mitnahme von Reisegepäck ist in der Regel auf zwei Gepäckstücke begrenzt, welche die Größe von 70 x 50 x 30 cm nicht überschreiten dürfen und sind im Fahrpreis inbegriffen. Das Gewicht pro Gepäckstück ist auf 20 kg begrenzt. In Einzelfällen kann ein drittes Gepäckstück befördert werden. Dafür wird eine Gepäckgebühr von 5,00 Euro erhoben. Ein Anspruch auf die Beförderung von mehr als zwei Gepäckstücken besteht nicht.
Anmeldepflichtige Sonderfälle für die Beförderung auf unserer Fernbuslinie
Laut den gültigen Beförderungsbedingungen unserer Fernbuslinie sind Sie verpflichtet, zusätzliche Dinge/Sachen, die Sie zur Beförderung benötigen, bei uns zeitnah anzumelden. Nur so können wir einen reibungslosen Betriebsablauf bei uns und eine bequeme und zufriedene Fahrt für Sie sicherstellen.
Zu den anmeldepflichtigen Dingen/Sachen gehören zum Beispiel:
- Sperrgepäck
- Zusätzliches Gepäck (kostenpflichtig), welches über die 2 Gepäckstücke, die in der Fahrkarte inklusive sind, dazukommen (bitte beachten Sie die Vorschriften zur Maximalgröße in unseren Beförderungsbedingungen)
- Kinderwagen (klappbar)
- Rollstuhl (ausschließlich faltbar)
- Blindenführhund/Begleithund
Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nicht und muss vorab durch die UBB geprüft und genehmigt werden.
Fahrräder sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen!
Nähere Informationen zu eventuell anfallenden Zusatzkosten, Maximalgrößen oder anderen Voraussetzungen lesen Sie bitte in unseren Beförderungsbedingungen.
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular!