Haupt-Inhalte: Unterwegs mit Bus und Bäderbahn


Ältere Dame steigt mit Rollator in den Bus ein.
Sie wollen trotz Ihres Handicaps Bus und Bahn nutzen? Bei uns kein Problem! Foto: UBB Archiv

Reisen mit Handicap

Die Bedürfnisse unserer mobilitätseingeschränkten Fahrgäste liegen uns sehr am Herzen. Deshalb hat die barrierefreie Gestaltung und Funktionalität unserer Bahnhöfe, Haltestellen und Fahrzeuge eine besonders hohe Priorität für uns.

Unentgeltliche Beförderung für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Die unentgeltliche Beförderung für Personen mit eingeschränkter Mobilität richtet sich nach dem Schwerbehindertengesetz Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX). Zum Nachweis der Berechtigung müssen der gültige Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit aufgeklebter oder integrierter gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes vorgelegt werden.
Um Ihre Fahrt  so angenehm wie möglich zu gestalten, unterstützen Sie unsere freundlichen Mitarbeiter vor Ort. Unsere Züge sind mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe (mobile Rampe) ausgerüstet. Reisen Sie mit dem Bus, ist eine Anmeldung 48 h vor Fahrtantritt erforderlich, die Telefonnummer finden Sie hier.
Mobilitätseingeschränkten Reisenden, die mit der Deutschen Bahn AG unterwegs sind, empfehlen wir die frühzeitige Anmeldung bei der Mobilitätszentrale unter:

  • Telefon: 030 65212888
  • Fax: 030 65212899
  • E-Mail: msz@deutschebahn.com

oder E-Mail: msz@deutschebahn.com

Unentgeltliche Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln in den Bussen und Bahnen der UBB

Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen werden selbstverständlich kostenlos befördert, wenn die technischen Voraussetzungen der Fahrzeuge dies erlauben.

Beförderung einer Begleitperson/eines Begleithundes – Merkzeichen „B“ mit der UBB

Es gelten die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Begleithundes nach dem SGB IX.
Danach dürfen diese kostenlos mitfahren, wenn im Schwerbehindertenausweis ein „B“ und der Vermerk „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ eingetragen ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).
Die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen und/oder Begleithunden gilt in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr.