FAQ
Schwerbehinderte
In Bahn und Regionalbus erhalten Sie gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises und des Beiblattes, mit aufgeklebter oder integrierter Wertmarke eines Versorgungsamtes, Freifahrt. Begleitpersonen und Begleithunde fahren in jedem Fall frei, wenn das Kennzeichen „B” im Ausweis eingetragen ist. Begleithunde sind von der Maulkorbpflicht befreit.
Personen mit eingeschränkter Mobilität
Der Einstieg unserer Züge ist behindertengerecht, fast ebenerdig. Sie sind mit einer fahrzeuggebundenen Einstiegshilfe (mobile Rampe) ausgerüstet. In Groß Kiesow, Jeeser und Wüstenfelde ist die Nutzung der Einstiegshilfe wegen der sehr niedrigen Bahnsteighöhen nicht möglich! Mobilitätseingeschränkten Reisenden, die bei der Deutschen Bahn AG unterwegs sind, empfehlen wir die frühzeitige Anmeldung bei der Mobilitätszentrale unter: Tel.: 01806 / 51 25 12 oder E-Mail: msz@deutschebahn.com. Um die Mitnahme von Rollstühlen in unseren Regionalbussen möglichst zu gewährleisten, sollten Sie, außer auf Fahrten, wo die Mitnahme gekennzeichnet ist, 48h vor Fahrtantritt eine Anfrage an info@ubb-online.com oder Tel.: 03 83 78 / 271-0 stellen. Bei nötiger Hilfestellung stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter zur Verfügung. Anmeldung Mobilitätszentrale
Tiere
In der Bahn gilt: Hunde bis zur Größe einer Hauskatze fahren frei, entgeltpflichtige Hunde zahlen 50% vom Normalpreis und sind an der Leine zu führen und es ist ein Maulkorb anzulegen! Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen ist das Zugpersonal berechtigt, den Reisenden von der Beförderung auszuschließen. Im UBB-Regionalbus werden Hunde kostenfrei befördert. Sie werden jedoch nur dann kostenfrei befördert, wenn sie einen Maulkorb tragen oder in einem geeigneten Behältnis transportiert werden!
Fahrräder
In der Bahn ist die Mitnahme eines Fahrrades entgeltpflichtig. Fahrräder werden in den Zügen nur befördert, wenn es die Auslastung der Züge zulässt (die Stellplätze sind durch ein Fahrradsymbol an der Fensterscheibe gekennzeichnet). Ein Beförderungsanspruch besteht nicht. In den UBB-Regionalbussen erfolgt kein Transport von Fahrrädern. Gern können Sie das Angebot von UsedomRad nutzen.
Fremdwährungen
Bahnfahrkarten mit Start oder Ziel Świnoujście Centrum können auch in der polnischen Wahrung „Zloty“ gezahlt werden. Der jeweils in Anwendung kommende Umrechnungskurs wird ortsüblich bekannt gegeben. Es erfolgt nur die Annahme von Geldscheinen. Es werden grundsätzlich keine Münzen angenommen. Im UBB-Regionalbus wird keine Fremdwährung als Zahlungsmittel anerkannt.
Zahlungen
In den Reisezentren ist eine Kartenzahlung möglich. Die Kartenzahlung in den UBB-Regionalbussen ist nicht möglich.
Kinder
Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden unentgeltlich befördert. Im Alter von 6-14 Jahren wird ein ermäßigter Fahrpreis laut Tarif erhoben.
Rauchverbot
In den Zügen und UBB-Regionalbussen gilt absolutes Rauchverbot (auch E-Zigaretten). Verstöße werden bei der Bundespolizei zur Anzeige gebracht und kann zum Ausschluss von der Beförderung führen.
DB-Mitarbeiterangebote
DB-Mitarbeiterangebote werden in den Zügen auf der Strecke zwischen Züssow und Świnoujście Centrum anerkannt.
Fahrscheine für den Fernverkehr der DB AG
diese erhalten Sie in unseren Reisezentren.
Fahrgastrechte
Nicht immer läuft es auf den Straßen und der Schiene rund. Durch unterschiedliche Ursachen kann es zu Verzögerungen bzw. Änderungen im Betriebsablauf kommen. Auf folgenden Links finden Sie Informationen darüber, welche Entschädigungen Ihnen bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder Ausfällen zusteht. Fahrgastrechte
Schlichtungsstelle
Sollten wir uns einmal nicht mit Ihnen einig werden, haben Sie die Möglichkeit sich an die SÖP – Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr e.V. zu wenden. SÖP – Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr e.V.
Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnis
Ist ihr Zug oder Regionalbus zu spät, ausgefallen oder Sie haben ihn verpasst? Antworten dazu finden Sie unter Punkt 11 Fahrgastrechte.
Fundsachen
Unser Fundbüro erreichen Sie unter Tel.: 03 83 78 / 271 439 oder per E-Mail: fundsachen@ubb-online.com Fundbüro online
Anerkennung von Bahnfahrscheinen im Bus
Folgende Tickets werden sowohl in den UBB-Regionalbussen sowie in den Zügen anerkannt: Usedom Ticket, Insel & Me(e)r Ticket, Hotel und Insel erleben, Tickets der Kaiserbäderlinie.
Informationen zu den Beförderungsbedingen Bus
Weitere Infos bekommen Sie hier Beförderungsbedingungen Beförderungsbedingungen für Straßenbahn- und Obusverkehr + Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Anerkennung der Kurkarte in den Bussen
Jeder Gast der Kaiserbäder Ahlbeck · Heringsdorf · Bansin erhält nach Zahlung der Kurabgabe seine KaiserbäderCard. Diese berechtigt zur kostenlosen Bus-Fahrt auf dem gesamten UBB-Regionalbusliniennetz (ausgenommen Linie 271) Die Mitnahme von Haustieren in den Bussen ist kostenfrei, wenn sie einen Maulkorb tragen oder in einem geeigneten Behältnis transportiert werden.