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AGB der Usedomer Bäderbahn (UBB) für Charterverträge

Gültig ab 01.01.2021

Präambel

Diese AGB gelten für Charterverträge mit der UBB. Dies sind Fahrten, bei denen Unternehmen oder Privatpersonen einen Bus der UBB mit Fahrer für einen bestimmten Zeitraum benötigen. Die Regelungen für Pauschalreisen nach § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB sind nicht anwendbar. Für die vorgenannten Vertragsbeziehungen gelten diese Geschäftsbedingungen ausschließlich.

1. Angebotserstellung und Abschluss des Reisevertrages

Angebotsanfragen sind der UBB, mit allen für die zu planende Fahrt notwendigen Angaben, schriftlich einzureichen. Mit dem Übersenden des bestätigten Angebotes der UBB bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, sobald die UBB eine Auftragsbestätigung mit allen vertragsrelevanten Abreden an den Auftraggeber sendet, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

2. Optionsfristen

Das übersandte Angebot mit allen Konditionen und Leistungen gilt nur bis zum Auslaufen der im Angebot festgelegten Optionsfrist. Gibt es innerhalb der Frist keine Rückmeldung oder Auftragsbestätigung, gilt das Angebot als abgelehnt und verfällt mit Ablauf der Optionsfrist automatisch.

3. Unsere Leistungen:

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben des durch den Auftraggeber bestätigten Angebots maßgebend.

Die Leistung umfasst im Charterbetrieb den durch den Vertrag vorgegebenen Rahmen, die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art mit einem qualifizierten UBB-Fahrer und die Durchführung der Beförderung.

Folgendes gehört nicht zu den vereinbarten Leistungen:
• Die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt
• Die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen
• Die Beaufsichtigung von Sachen, die der Auftraggeber oder dessen Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklassen
• Die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen
• Die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.

Dies gilt nicht, wenn schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Rücktritt vom Vertrag

Die Kündigung des Reisevertrages für Sie und uns ist möglich, wenn die Durchführung der Reise z. B. durch höhere Gewalt (Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung der Unterkunft oder gleichwichtige Gründe) beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Die Beeinflussung einer Fahrt durch höhere Gewalt schließt eine Haftung durch uns aus.

Erfolgt die Kündigung des Auftraggebers längstens 30 Tage vor Reisebeginn, behalten wir uns vor, Stornogebühren in Höhe von 20% des vereinbarten Preises zu erheben, mindestens jedoch in Höhe der anfallenden Bearbeitungsgebühren.

Erfolgt die Kündigung des Auftraggebers vom 14. bis einen Tag vor Reiseantritt behalten wir uns vor, Stornogebühren in Höhe von 50% des vereinbarten Preises zu erheben. Anfallende Gebühren eines dritten Leistungsträgers sind in jedem Falle zu 100 % durch den Auftraggeber zu zahlen.

5. Leistungsänderungen, Preisänderungen

a) Leistungsänderungen und Preisänderungen durch die UBB, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zu den Änderungen führen, von der UBB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden und nicht erheblich, somit für den Auftraggeber zumutbar, sind.

b) Kann die UBB die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen, kann die UBB dem Reisenden eine entsprechende Änderung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer von der UBB bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Änderung annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Alle Leistungs- und Preisänderungen bedürfen beiderseits der Schriftform.

c) Dem Kunden ist es möglich, soweit dies zum gleichen Preis möglich ist, eine Umbuchung eines Reisteils vorzunehmen. Ein entsprechendes Verlangen ist mit der UBB rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt) abzustimmen. Für weitergehende Umbuchungswünsche werden Gebühren durch die UBB erhoben, die dem Kunden vor Leistungsänderung schriftlich mitgeteilt werden.

6. Zahlung

Die Rechnungslegung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Es gilt der vereinbarte Mietpreis. Alle Nebenkosten (Straßen- und Parkgebühren) sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

Übernachtungskosten und Frühstück für Fahrer trägt der Auftraggeber. Mehrkosten aufgrund vom Auftraggeber gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet. Kosten, die aus Beschädigung und Verunreinigung entstehen, werden beim Auftraggeber geltend gemacht.

Die vereinbarten Leistungen sind ohne Abzüge sofort nach Rechnungslegung zu bezahlen.

7. Haftung

Die Haftung der UBB ist für solche Schäden, die weder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und sich nicht auf solche Pflichten beziehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, für jeden Einzelfall bis zu dem je Kunde anfallenden Preis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für gesetzlich vorgesehene Garantiehaftungen.

Wir haften nicht für Schäden bei Inanspruchnahme der im Reiseprogramm vorgesehenen Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Besichtigungen, Führungen, Sport- oder kulturelle Veranstaltungen). Dies gilt auch bei Inanspruchnahme von Fährpassagen.

Die UBB haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung der Unterkunft oder gleichwichtige Gründe).

8. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es uns technisch möglich ist, werden wir den Kunden von wichtigen Änderungen vor Antritt der Reise informieren. Auf jeden Fall hat jeder Reisende ein gültiges Reisedokument (Personalausweis, Reisepass oder Kindesausweis) mitzuführen.

9. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

  • AGB der UBB für Chartervertraege

    Stand: 01.01.2021