Haupt-Inhalte: Unterwegs mit Bus und Bäderbahn


AGB – Besondere Beförderungsbedingungen Fernbuslinien

Stand 01.05.2017

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie dem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 2007, zuletzt geändert durch Art. 4 der Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569) und die nachfolgenden Besonderen Beförderungsbedingungen für die Buchung von Fahrten und die Beförderung von Personen im Fernbusliniennetz der UBB. Mit der Buchung einer Fahrt kommt ein Beförderungsvertrag mit der

Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB)
Am Bahnhof 1
17424 Seebad Heringsdorf
zustande.

Bei Fragen oder Anregungen stehen Kunden folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
E-Mail: info@ubb-online.com
Telefon: 038388-2710

1. Fahrausweise
Jeder Reisende muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Der Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungs-gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben ist und eine vorherige Sitzplatzbuchung bei der zuständigen Verkaufsstelle (Verkaufsschalter der UBB, Online auf der Homepage der UBB) erfolgt ist. Der Erwerb eines Fahrausweises an Bord der Fahrzeuge ist nur möglich, sofern zuvor eine entsprechende Sitzplatzreservierung bei der zuständigen Reservierungsstelle vorgenommen wurde. An Bord der Fahrzeuge können Fahrausweise nur in bar bezahlt werden. Der Fahrgast hat den Fahrausweis während der gesamten Beförderung einschließlich eventueller Umstiege aufzubewahren und ihn dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.

2. Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen erhalten keine besondere Ermäßigung, jedoch wird eine Begleitperson frei befördert, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung im Ausweis des Schwerbehinderten verzeichnet ist oder durch ein im Hinblick auf die Beförderung anderen geeigneten Nachweis (z.B. fachärztliches Attest nachgewiesen) ist. Bei Beförderungsantritt ist der Schwerbehindertenausweis oder der Nachweis im Original vorzulegen.
Sollte die Beförderung einer behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Person wegen der Bauart des Fahrzeugs oder der Infrastruktur physisch nicht möglich sein und aus diesem Grund eine Reservierung, ein Fahrscheinverkauf oder die Aufnahme an Bord des Fahrzeugs nicht vorgenommen werden können, so kann diese Person verlangen, von einer anderen Person ihrer Wahl begleitet zu werden, die in der Lage ist, die für die behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Person notwendige Hilfe zu leisten, wenn dadurch die Gründe wegfallen. Eine solche Begleitperson wird kostenlos befördert. Sofern machbar, wird ihr ein Sitzplatz neben der behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Person zugewiesen.
Eine Begleitperson ist bei der Sitzplatzreservierung unbedingt mit anzugeben.

3. Allein reisende Kinder
Kinder und Minderjährige, die das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur befördert, wenn sie während der Fahrt von einer Begleitperson begleitet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Kinder und Minderjährige zwischen dem vollendeten 8. Lebensjahr und dem vollendeten 15. Lebensjahr werden ohne Begleitung nur befördert, wenn sie eine Genehmigung des/der Erziehungsberechtigten vorlegen aus, der hervorgeht, wer das Kind bzw. den Minderjährigen am Zielort vom Bus abholt. Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr dürfen alleine reisen.

4. Hunde und andere Tiere
Die Beförderung von Hunden und anderen Tieren in den Bussen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausgenommen davon ist die Beförderung von Führhunden, sofern sie einen sehbehinderten Fahrgast begleiten. Gegen Vorlage eines amtlichen
Schwerbehindertenausweises bei Fahrantritt wird der jeweilige Führhund unentgeltlich befördert. Der begleitende Führhund ist bei der Sitzplatzreservierung unbedingt mit anzugeben.

5. Gepäck und Beförderung von Sachen
Je Fahrgast wird ein Handgepäckstück, das in der Gepäckablage des Fahrgastraumes oder unter dem Vordersitz untergebracht werden kann, unentgeltlich befördert. Das Handgepäck sollte die Größe von 35 x 25 x 15 cm nicht überschreiten.
Die Mitnahme von Reisegepäck ist in der Regel auf zwei Gepäckstücke begrenzt, welche die Größe von 67 x 50 x 27 cm nicht überschreiten dürfen. Das Gewicht pro Gepäckstück ist auf 25 kg begrenzt. Für jedes Gepäckstück ist am Fahrzeug eine Gepäckgebühr von 1,00 Euro zu entrichten. In Einzelfällen kann ein drittes Gepäckstück befördert werden. Dafür wird eine Gepäckgebühr von 5,00 Euro erhoben. Ein Anspruch auf die Beförderung von mehr als zwei Gepäckstücken besteht nicht.
Die Mitnahme von sperrigen Sachen, welche jeweils als ein Gepäckstück zählen, sowie die Mitnahme von Reisegepäck in größerem Umfang oder Anzahl ist nur nach besonderer vorheriger Anmeldung und Bestätigung der UBB möglich. Für die Mitnahme von sperrigen Sachen wird grundsätzlich eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nicht.

6. Fahrpreiserstattung
Eine Erstattung für verlorengegangene Fahrscheine ist nicht möglich.

7. Umbuchung
Umbuchungen der Fahrtstrecke oder des Reisedatums sind bis zu 24 Stunden vor der Abfahrt möglich. Sollte der Fahrpreis für die geänderte Fahrt zum Zeitpunkt der Umbuchung über dem Preis der ursprünglichen Buchung liegen, so ist der Differenzbetrag als Aufpreis zu zahlen. Sollte der neue Fahrpreis unterhalb des ursprünglichen Fahrpreises liegen, erfolgt keine Erstattung. Für die erste Umbuchung wird keine Umbuchungsgebühr erhoben. Jede weitere Umbuchung wird mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro berechnet.

8. Stornierungen
Stornierungen sind nur bis 48 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt möglich. Bei Rückzahlung des Fahrpreises wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro je stornierter Buchung und storniertem Fahrgast erhoben. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Fahrtbeginn oder tritt der Fahrgast die Fahrt ohne Stornierung nicht an, bleibt der Anspruch auf das Beförderungsentgelt bestehen. Eine Teilstornierung z.B. bei Hin- und Rückfahrtickets ist nicht möglich.

  • Beförderungsbedingungen UBB-Fernbuslinie

    Stand 15.02.2021