Fahrrad-, Gepäck- und Haustiermitnahme

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Fahrrad-, Gepäck- und Haustiermitnahme

Mit dem Fahrrad unterwegs – entspannt reisen  

Sie möchten Ihr Fahrrad mit auf die Reise nehmen? Kein Problem! In den Zügen der UBB können Sie Ihr Fahrrad gegen eine Gebühr mitnehmen – die Stellplätze sind dabei limitiert und mit einem Fahrradsymbol an den entsprechenden Stellen gekennzeichnet. 

Bitte beachten Sie: Die Fahrradmitnahme ist abhängig von der Auslastung der Züge, eine Mitnahme kann daher nicht garantiert werden. 

Schienenersatzverkehr: In SEV-Bussen ist die Fahrradmitnahme leider nicht möglich. 

Elektrokleinstfahrzeuge (u.a. Roller)

Reisende dürfen je ein nach den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zugelassenes Elektrokleinstfahrzeug (max. 20 km/h) mitnehmen, sofern es zusammengeklappt ist und die Regelungen für Handgepäck eingehalten werden. Für die Unterbringung oberhalb des Sitzplatzes muss das Elektrokleinstfahrzeug gegen Verrutschen besonders gesichert sein (z.B. durch Lagerung in einer Tasche). Die Benutzung des Elektrokleinstfahrzeuges im Zug ist nicht zugelassen.  

Die eingebauten Akkus dürfen während der Beförderung weder entnommen, geladen noch anderweitig (z.B. als Powerbank) genutzt werden.  

Am Elektrokleinstfahrzeug befestigte Gepäckstücke müssen während der Fahrt abgenommen und in den für Handgepäck vorgesehenen Ablagen untergebracht werden.  

Vorhandene Halterungen und durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen bereitgestellte weitere Sicherungseinrichtungen (z.B. Rollgurte) sind zu benutzen. 

Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ist im Bereich der Bahnsteige und Bahnhofsanlagen untersagt. 

Angenehm reisen mit Gepäck 

Damit Ihre Reise rundum angenehm verläuft, haben wir für Sie praktische Tipps und nützliche Informationen zur Gepäckmitnahme zusammengestellt. So wissen Sie genau, wie Sie Ihre Koffer, Taschen oder Rucksäcke sicher und komfortabel im Zug verstauen können. 

Handgepäck

Reisende dürfen leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen, sofern diese auf den vorgesehenen Gepäckablageflächen z.B. über oder unter den Sitzen oder an den Wagenenden so untergebracht wird, dass andere Reisende, deren Sachen oder die Sicherheit des Zugbetriebes nicht beeinträchtigt werden.

Neben Ihrem Handgepäck dürfen Sie ein weiteres größeres Gepäckstück oder einen zusätzlichen Gegenstand kostenlos mitnehmen – solange es von einer Person selbst getragen werden kann und sofern ausreichend Platz vorhanden und die Unterbringung ohne Beeinträchtigung anderer Reisender, deren Sachen oder der Sicherheit des Zugbetriebes möglich ist. 

Für die Sicherheit und Beaufsichtigung Ihres Gepäcks sind Sie während der gesamten Fahrt selbst verantwortlich. Den Anweisungen des Zugpersonals bzgl. der Unterbringung des Handgepäcks ist Folge zu leisten.

Weitere nützliche Hinweise zum Thema Gepäck.

Haustiermitnahme 

Haustiere (Hunde oder Katzen) können mitgenommen werden, sofern Sie sich bei der Beförderung an die Beförderungsbedingungen halten. Haustiere bis zu einer Größe einer Hauskatze fahren kostenfrei. Für größere Hunde ist ein Fahrausweis erforderlich. Während der Beförderung durch die UBB ist ein Maulkorb zu tragen.