AGB
Reisebedingungen der Usedomer Bäderbahn GmbH
Für alle Reisen mit Reisebeginn bis einschließlich 31.12.2026 (Download):
Für alle Reisen mit Reisebeginn ab 01.01.2027 (Download):
Für alle Reisen mit Reisebeginn ab 01.01.2027 (Volltext):
Gilt für Bus-Tagesfahrten, Bus-Mehrtagesfahrten und Flugreisen mit Reisebeginn ab 01.01.2027.Stand 12.08.2026 – Änderungen vorbehalten
Liebe Gäste,
die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf, zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-651y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bedingungen beauftragter Unternehmen, z.B. bei Flugreisen oder Fährüberfahrten, können ergänzend gelten. Diese können in Ihrem Reisebüro oder auf der Website des Unternehmens eingesehen werden. Zur Vereinfachung der Darstellung sind unsere Bedingungen einheitlich in der männlichen Form formuliert. Andere Geschlechter werden hierdurch ausdrücklich nicht diskriminiert und sind mitgemeint.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1 – Anmeldung und Abschluss des Reisevertrags
1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Gast der UBB den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann der Gast schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf dem elektronischen Weg (z.B. über die Website der UBB oder per E-Mail) erledigen. Grundlage des Angebots ist die von der UBB veröffentlichte Reiseausschreibung mit den darin enthaltenen Informationen sowie auch diese Reisebedingungen.
1.2 Der Gast ist an die Reiseanmeldung für 10 Tage gebunden.
1.3 Der Reisevertrag kommt ausschließlich mit der Reisebestätigung in Schrift- oder in Textform durch die UBB zustande. Eine elektronische Bestätigung über den Erhalt der Reiseanmeldung oder ähnliche Mitteilungen stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. Nimmt die UBB die Reiseanmeldung nicht an, kommt kein Reisevertrag zustande. Die UBB ist nicht verpflichtet, dem Gast die Nichtannahme zu erklären oder zu begründen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt des Kataloges und der Reiseanmeldung ab, ist die Reisebestätigung als neues Angebot der UBB an den Gast zu verstehen. Die UBB ist an das Angebot für 10 Tage ab Zugang der Reisebestätigung gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast das Angebot durch Erklärung, vorbehaltlose Anzahlung, Restzahlung oder den Antritt der Reise annimmt.
1.5 Der anmeldende Gast führt die Reiseanmeldung auch für alle von ihm benannten Gäste aus. Der anmeldende Gast erklärt hiermit, für alle Vertragsverpflichtungen für Gäste, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, ebenso einzustehen.
1.6 Nicht gestattet ist das Reisen von Minderjährigen ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer erwachsenen, von den Sorgeberechtigten als verantwortlich benannten Person. Minderjährige in Begleitung eines Sorgeberechtigten sollten auf jeden Fall eine schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten mit sich führen. Bei Reisen, die ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten absolviert werden, muss eine schriftliche Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten vorliegen, in der auch die verantwortliche Person benannt wird.
2 – Zahlung
2.1 Nach Abschluss des Reisevertrages für Bus-Mehrtagesfahrten und Flugreisen und Erhalt des Sicherungsscheines sind 25 % des Reisepreises als Anzahlung zu leisten. Bei Vertragsabschlüssen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis ohne Anzahlung bei Erhalt des Sicherungsscheines sofort zu bezahlen.
2.2 Der Restbetrag ist ohne Aufforderung bis 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übermittelt wurde.
2.3 Nach Abschluss eines Reisevertrages für eine Bus-Tagesfahrt ist der gesamte Reisepreis ohne Anzahlung sofort zu bezahlen.
2.4 Eventuelle Zusatzoptionen und Gebühren (z.B. zur An- und Abreise) oder Versicherungsprämien zu von der UBB vermittelten Versicherungen sind bei Anzahlung der Reise in voller Höhe fällig. Gleiches gilt für eventuelle Bearbeitungsgebühren. Umbuchungs- oder Rücktrittsgebühren werden fällig, sobald sie erforderlich sind.
2.5 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt.
2.6 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht oder nicht vollständig durch den Gast bezahlt ist, kann die UBB vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, dessen Höhe sich nach den unter Ziffer 6.1 festgehaltenen Pauschalen richtet.
3 – Leistungen
3.1 Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung der jeweils aktuellen Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung.
3.2 Eintrittsgelder, Kurabgaben oder etwaige Einreise-, Grenz- und Visagebühren, sowie ähnliche Abgaben, sind sofern nicht in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung ausgewiesen, nicht Teil der Leistungen der UBB. Bei Auslage solcher Gebühren durch die UBB ist diese berechtigt, diese vom Gast einzufordern.
3.3 Prospekte Dritter (z.B. Destinationen, Hotels, Agenturen) sind kein Bestandteil des Reisevertrags und nicht für die vertraglichen Leistungen der UBB relevant, soweit diese nicht durch ausdrückliche Vereinbarung zum Bestandteil der Leistungen gemacht wurden.
3.4 Dritte wie z.B. Agenturen, Hotels, Reedereien oder Fluggesellschaften sind nicht berechtigt, Zusicherungen oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Leistungen der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den Inhalt des Reisevertrags verändern.
3.5 Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche, die den Leistungsumfang verändern, benötigen die Bestätigung durch die UBB in Schrift- oder Textform.
4 – Preisänderungen
4.1 Die UBB kann nachträglich Preiserhöhungen von bis zu 8 % des Reisepreises verlangen, wenn sich nach Abschluss des Reisevertrags nachweisbar und unvorhergesehen Preise von Leistungsträgern ändern (z.B. Energie, Abgaben, Wechselkurse; vgl. § 651f BGB).
4.2 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden und wird dem Gast unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund in Schrift- oder Textform mitgeteilt.
4.3 Wenn die Preiserhöhung nach Vertragsabschluss eine Erhöhung um mehr als 8 % des Gesamtpreises darstellt, kann der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden zudem anbieten, wahlweise an einer anderen Pauschalreise teilzunehmen.
4.4 Der Gast kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die UBB führt.
5 – Leistungsänderungen
5.1 Die UBB kann andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Hierüber wird der Gast zeitnah vor Reisebeginn bzw. unverzüglich mit Kenntnis durch die UBB informiert. Dies gilt bei Busreisen beispielsweise, aber nicht ausschließlich, für Änderungen der Route oder der Fahrtzeiten, die aus Gründen der Sicherheit oder der Witterung erforderlich sind.
5.2 Kann die UBB die Reise aus einem nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen, kann der Reiseveranstalter dem Reisenden eine entsprechende Änderung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Änderung annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt.
5.3 Die UBB kann die Mitreise bei nach Vertragsabschluss geänderten rechtlichen Bestimmungen von der Einhaltung von Auflagen abhängig machen, über die der Gast umgehend informiert wird. Die Auflagen können u.a. folgende Themen umfassen:
Mitteilung von Aufenthalts- und Gesundheitsinformationen
Gesundheitliche Untersuchung beim Reiseantritt oder Testung auf ansteckende Krankheiten
Einhaltung von Mindestabständen oder weitere Präventivmaßnahmen
Ausschluss von Erkrankten und/oder Kontaktpersonen
6 – Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen
6.1 Der Gast kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist wirksam, sobald sie der UBB zugeht. Die UBB empfiehlt dem Gast aus eigenem Interesse zur Beweissicherung, den Rücktritt in Schrift- oder Textform zu erklären.
Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück, steht der UBB eine unter Berücksichtigung des Zeitpunkts, der gewöhnlich zu erwartenden, ersparten Aufwendungen und der erwarteten Verwendung der Reiseleistungen, eine pauschale Entschädigung zu. Diese bemisst sich wie folgt:
| Zeitpunkt | Bus-Mehrtagesfahrten und Flugreisen | Bus- Tagesfahrten |
|---|---|---|
| bis 60 Tage vor Reisebeginn | 30 % | 0 % |
| ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn | 40 % | 10 % |
| ab 29 bis 7 Tage vor Reisebeginn | 50 % | 25 % |
| ab 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn | 80 % | 80 % |
| ab Reisebeginn, nachträglich oder bei Nichterscheinen | 100 % | 100 % |
Die Entschädigung beträgt in jedem Fall aber mindestens 50 Euro pro Gast bei Bus-Mehrtagesfahrten und Flugreisen bzw. 15 Euro pro Gast bei Bus-Tagesfahrten. Eine niedrigere Entschädigung kann angesetzt werden, wenn der Gast nachweisen kann, dass der Schaden erheblich niedriger als die Pauschale ist.
6.2 Versicherungsprämien von ggf. über die UBB vermittelten Versicherungen sind mit der Stornierung dennoch in voller Höhe fällig.
6.3 Bei Rücktritt von Reiseverträgen, in denen Leistungen wie bspw. Eintrittskarten zu Veranstaltungen enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn der volle Preis der Zusatzleistung (Eintrittsentgelt) zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig vertrieben werden kann (z.B. personalisierte Eintrittskarten).
6.4 Bei Teilstornierung der Reise für einen Gast aus einer Gruppe steht der UBB bei Bus-Mehrtagesreisen und Flugreisen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 60 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch 50 Euro. Der UBB steht bei geplanten Hotelaufenthalten außerdem das Recht zu, die verbleibenden Gäste der Buchung in eine andere, geeignetere Zimmerkategorie umzubuchen. Dies gilt nicht, wenn ein neuer Gast benannt wird, der die Reise anstelle des von der Teilstornierung betroffenen Gastes tritt.
6.5 Der Gast kann bis 7 Tage vor Reisebeginn gegenüber der UBB erklären, dass anstelle seiner oder einer anderen im Reisevertrag umfassten Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Die Erklärung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen. Die UBB kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anforderungen – insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern – entgegenstehen. Bei Widerspruch gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen.
6.6 Der Gast hat nach Vertragsabschluss keinen Anspruch auf eine Umbuchung (z.B. hinsichtlich des Termins). Die UBB ist berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt zu erheben und weitere Gebühren von Leistungsträgern, z.B. bei Flugreisen oder Fährüberfahrten, in voller Höhe an den Gast weiterzugeben.
6.7 Hat der vom Reisevertrag zurückgetretene Gast bereits einen höheren Betrag bezahlt als der UBB nach den obenstehenden Entschädigungspauschalen zusteht, so kann der Gast den zu viel entrichteten Betrag, bis zu zwei Jahre nach Reiseende, unter Angabe einer Bankverbindung für die Rückerstattung in Schrift- oder Textform von der UBB zurückverlangen.
7 – Reisemängel und Mitwirkungspflichten
7.1 Der Gast hat einen Reisemangel unverzüglich gegenüber der UBB anzuzeigen. Ist die UBB aufgrund einer unterlassenen Anzeige nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen (mangelnde Mitwirkung des Gastes), so bestehen keinerlei Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz.
7.2 Zeigt der Gast einen Reisemangel an, hat die UBB diesen zu beheben. Dies kann verweigert werden, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich oder der Aufwand zur Beseitigung des Mangels unverhältnismäßig groß ist.
7.3 Der Gast ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zur Behebung des Reisemangels beizutragen oder einen möglicherweise entstehenden Schaden zu vermeiden.
7.4 Möchte der Gast aufgrund eines erheblichen Reisemangels den Reisevertrag kündigen, so muss er der UBB vorab eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. Dies gilt nicht, wenn die UBB die Abhilfe bereits verweigert hat oder die sofortige Behebung des Mangels dringend erforderlich ist.
7.5 Die Anzeige des Reisemangels gegenüber der UBB bedarf der Schrift- oder der Textform.
8 – Rücktritt und Kündigung durch die UBB
8.1 Eine Kündigung durch die UBB ist bei Bus-Mehrtagesfahrten und Flugreisen insbesondere möglich, wenn die Mindesteilnehmerzahl von 25 Personen 21 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht wird. Wir werden den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl informieren, spätestens aber 21 Tage vor Reisebeginn. Der bis dahin eingezahlte Reisebetrag wird zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
8.2 Eine Kündigung durch die UBB ist bei Bus-Tagesfahrten insbesondere möglich, wenn die Mindesteilnehmerzahl von 25 Personen 3 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht wird. Wir werden den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl informieren, spätestens aber 3 Tage vor Reisebeginn. Der bis dahin eingezahlte Reisebetrag wird zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
8.3 Die Kündigung ist möglich, wenn die UBB aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung gehindert ist. Die UBB hat den Kündigungsgrund unverzüglich nach Kenntnis zu erklären.
8.4 Die Kündigung ist möglich, wenn eine mit einer Bus-Mehrtagesfahrt oder Bus-Tagesfahrt verbundene Veranstaltung (z.B. Konzert, Musical, Lesung) abgesagt wird, und diese der Hauptanlass der Bus-Mehrtagesfahrt oder Bus-Tagesfahrt ist (beinhaltet ausdrücklich auch: Veranstaltung als zubuchbare Option). Die UBB informiert in diesem Fall unverzüglich und erstattet bis dahin erfolgte Reisepreiszahlungen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
8.5 Ist der Gast aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands reiseunfähig oder stellt eine Gefahr für sich oder für Mitreisende dar, so kann die UBB vom Vertrag zurücktreten und die Beförderung verweigern. Hat der Gast den Ausschluss von der Reise selbst zu vertreten, hat die UBB den Anspruch auf pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 6.1. Etwaige entstehende Mehrkosten für den Gast resultierend aus dem Reiseausschluss trägt die UBB nicht.
8.6 Die UBB ist zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt, wenn der Gast während der Reise Straftaten begeht oder Waffen, Munition, explosive oder gefährliche Gegenstände mit sich führt. Auch der Konsum von Drogen, gewalttätiges, diskriminierendes oder verbal-ausfallendes Verhalten gegenüber UBB-Personal oder anderen Gästen kann zum sofortigen Ausschluss von der Reise führen.
8.7 Im Falle der Angabe falscher Daten zur Person, zu Reisedokumenten oder zum Gesundheitszustand kann die UBB vom Reisevertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen.
9 – Haftung
9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
9.2 Die UBB haftet nicht für Schäden bei Inanspruchnahme der im Reiseprogramm vorgesehenen Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung als solche erkennbar sind. Üblicherweise sind alle Leistungen, die über einen Bustransfer hinausgehen, Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Besichtigungen, Führungen, Sport- oder kulturelle Veranstaltungen).
9.3 Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.4 Die UBB haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen (z.B. Geld, Dokumente, Schmuck, elektronische Geräte), außer der Verlust oder die Beschädigung beruht auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der UBB.
9.5 Busfahrer und Reiseleiter an Bord der UBB-Busflotte, Reisevermittler oder Leistungserbringer sind nicht dazu berechtigt, Haftungsansprüche gegen die UBB anzuerkennen.
10 – An- und Abreise
10.1 Für das rechtzeitige Erscheinen am Abfahrtsort von Bus-Mehrtages- und Bus-Tagesfahrten oder am Abflughafen von Flugreisen ohne Transferleistung ist der Gast verantwortlich. Die UBB übernimmt für Schäden aufgrund des nicht-rechtzeitigen Erscheinens des Gastes keine Haftung.
10.2 Im Falle von Flugreisen informiert die UBB Gäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft vor Beginn der Reise. Dies gilt auch für den Fall eines Wechsels der Fluggesellschaft vor Beginn der Reise.
11 – Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Für die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Reisebestimmungen in Ländern, die von der Reise abgedeckt sind, sowie von Regeln und Anordnungen der UBB (inkl. ihrer Leistungserbringer) ist der Gast verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen von Regelungen entstehen, gehen zu Lasten des Gastes.
11.2 Der Gast ist dafür verantwortlich, alle für die Reise erforderlichen Dokumente mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen. Kosten für die Beschaffung von Dokumenten (z. B. Reisepass) sind vom Gast zu tragen.
11.3 Muss die UBB für den Gast Einreisegebühren, Visagebühren oder sonstige Abgaben auslegen, so stellt die UBB diese Kosten dem Gast in Rechnung.
12 – Gesundheit und Barrierefreiheit
12.1 Bus-Mehrtagesfahrten und Bus-Tagesfahrten sind für Reisende mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Hilfsmittel wie Rollstühle und Rollatoren können an Bord der UBB-Reisebusse verstaut werden. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse wird um vorherige Anmeldung gebeten. Die Mitnahme von Hilfsmitteln kann nicht garantiert werden. Besondere Anforderungen bei Hotel und Unterbringung können nicht immer eingehalten werden.
12.2 Nicht alle Bestandteile von Bus-Mehrtagesfahrten und Bus-Tagesfahrten sind barrierefrei. Das geplante Programm kann der Reiseausschreibung entnommen werden. Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen (z.B. Ausflüge, Eintritte) erstattet die UBB keine Kosten.
12.3 Die medizinische Betreuung oder Pflege ist nicht Teil des Reisevertrags. Reisende, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind, können nur an einer Bus-Mehrtagesfahrt oder Bus-Tagesfahrt teilnehmen, wenn sie mit einer Begleitperson reisen. Für die Begleitperson ist eine Buchung erforderlich.
12.4 Schwangere können an Flugreisen bis zur 35. Schwangerschaftswoche teilnehmen. Bei Reisen, die eine Schiffs- oder Fährreise beinhalten, ist die Teilnahme bis zur 23. Schwangerschaftswoche möglich.
13 – Datenschutz
13.1 Die Usedomer Bäderbahn GmbH ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 b) DSGVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben.
13.2 Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass die UBB nach Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eingewilligt hat.
13.3 Während der Reise können zu Marketingzwecken Bild- und Tonaufnahmen für die UBB entstehen. Hierauf wird jeweils gesondert hingewiesen. Mit der Teilnahme an Reisen der UBB stimmt der Gast der Anfertigung von Aufnahmen und der Verwendung von Aufnahmen durch die UBB zu. Möchte der Gast nicht von der UBB gefilmt oder fotografiert werden, so kann er dies dem UBB-Personal mitteilen.
13.4 Reisende können sich zu Fragen des Datenschutzes auch jederzeit an die Usedomer Bäderbahn GmbH wenden unter info@ubb-online.com. Ausführliche Angaben und Empfehlungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter www.ubb-online.com.
14 – Katalog & Nebenabreden
14.1 Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Das Gleiche gilt bei unvorhergesehenen Währungsschwankungen und Treibstofferhöhungen.
14.2 Bilder und Texte sind ausschließlich für die einmalige Verwendung in den Katalogen freigegeben.
14.3 Maßgebliches Datum für den Reisevertrag ist die Reisebestätigung.
14.4 Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform von der UBB bestätigt worden sind.
14.5 Die UBB behält sich Änderungen am Reiseverlauf ausdrücklich vor. Änderungen erfolgen vorzugsweise, ohne den Leistungsumfang oder den Charakter der Reise zu verändern.
15 – Veranstalter & Gerichtsstand
15.1 Veranstalter ist die Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf.
15.2 Der Reisevertrag unterliegt deutschem Recht.
15.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages.
15.4 Erfüllungs- und Leistungsort ist Seebad Heringsdorf. Für Vollkaufleute, für Gäste, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, und für Gäste, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist der Sitz der UBB der maßgebliche Gerichtsstand. Dies gilt nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.5 Für Klagen der UBB gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der UBB vereinbart.
15.6 Die UBB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Die UBB weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.