Haupt-Inhalte: Unterwegs mit Bus und Bäderbahn


Allgemeine Reisebedingungen des Veranstalters

Gültig ab: 05.09.2020

Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Anmeldung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Reiseanmeldungen für die UBB können mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax erfolgen. Der UBB-Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail, Fax, per Post o.ä. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags nach § 651d Abs. 3 S. 2 BGB dient. Sind beide Partner bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Veranstalters geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des Vertrags in Papierform.

b) An die Reiseanmeldung per Post, Fax, E-Mail etc. ist der Reisende 7 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt.

c) Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Ein Reisevertrag kommt hierdurch noch nicht zu Stande. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.a) geschlossen werden.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt des Kataloges und der Reiseanmeldung ab, haben Sie das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zurückzutreten. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für Sie und für uns verbindlich.

e) Bei Reiseanmeldungen über die UBB Webseite bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspfl ichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung/Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Eingangsbestätigung, nicht um eine Annahme des Angebots. Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Werktagen.

2. Zahlung

a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20% des Reisepreises zu zahlen. Den Sicherungsschein, im Sinne des § 651r BGB, erhalten Sie mit der Reisebestätigung.

b) Der Restbetrag ist ohne Aufforderung bis 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

c) Vertragsabschlüsse innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB.

d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.

e) Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig bezahlt ist kann die UBB vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

3. Unsere Leistungen

a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Katalog so wie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

b) Für die Richtigkeit der Angaben und Beschreibung in Hotelprospekten können wir nicht haften. Eintrittsgelder sind, sofern nicht anders im Katalog ausgewiesen, nicht im Reisepreis enthalten.

c) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen.

4. Preisänderungen

a) Wir können Preiserhöhungen bis zu 8 % des Gesamtpreises verlan- gen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen Preise der Leistungsträger für nach dem Gesetz zulässige Kalkulationspositionen (§ 651f Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 BGB) erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind. Hierbei werden die erhöhten Kosten in voller Höhe berechnet.

b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung teilen wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund schriftlich mit.

c) Wenn die Erhöhung der in § 651f Nr. 2, 3 BGB vorgesehenen Rechnungsposten zu einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtpreises führt, kann der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Preiserhöhung annehmen oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden zudem anbieten, wahlweise an einer anderen Pauschalreise teilzunehmen.

d) Die Rechte nach Ziff. 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

e) Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in § 651f Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt.

5. Leistungsänderungen

a) Der Reiseveranstalter kann andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis ändern, wenn die Änderung unerheblich ist. Hierüber wird der Reisende vor Reisebeginn schriftlich informiert.

b) Kann der Reiseveranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen, kann der Reiseveranstalter dem Reisenden eine entsprechende Änderung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, das Angebot zur Änderung annimmt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzpersonen

a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung in Textform, §126b BGB, von der Reise zurücktreten. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht, wenn es sich um einen Werktag bis 17 Uhr handelt. Bei Eingang Ihrer Abmeldung an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zählt der folgende Werktag (Montag bis Freitag) als gültiges Eingangsdatum. In diesem Fall ist eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die sich nach Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und zu erwartendem Erwerb durch an derweitige Verwendung der Reiseleistungen bemisst und wie folgt pauschaliert ist:

bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
vom 29. – 22.Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
vom 14. – 07.Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
vom 06. – 03.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises

Die Entschädigung ist niedriger, wenn der Reisende nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale war.

b) Sie können bis zum Reisetermin eine Ersatzperson für sich bestellen. Diese bedarf der Mitteilung an uns. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlicheAnforderungen – insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern – entgegenstehen. Bei Widerspruch gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen.

c) Die UBB erhebt für die Umbuchung bei Busreisen kein Bearbeitungsentgelt. Bei Flug- und Schiffsreisen ist die anfallende Gebühr des Leistungsträgers zu zahlen.

7. Rücktritt und Kündigung durch UBB

a) Eine Kündigung durch die UBB ist möglich, wenn die Mindesteilnehmerzahl von 20 Personen 20 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht wird. Wir werden den Reisenden binnen einer Woche nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl informieren, spätestens aber 20 Tage vor Reisebeginn. Der bis dahin eingezahlte Reisebetrag wird zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

b) Die Kündigung des Reisevertrages für Sie und uns ist möglich, wenn die Durchführung der Reise z. B. durch höhere Gewalt (Krieg, inneren Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung der Unterkunft oder gleichwichtige Gründe) beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Die Beeinfl ussung einer Fahrt durch höhere Gewalt schließt eine Haftung durch uns aus.

c) Die UBB kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und / oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

8. Haftung

a) Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

b) Wir haften nicht für Schäden bei Inanspruchnahme der im Reiseprogramm vorgesehenen Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung als solche gekennzeichnet werden (z. B. Ausflüge, Besichtigungen, Führungen, Sport- oder kulturelle Veranstaltungen).

c) Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

9. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheits-vorschriften

a) Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.

b) Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es uns technisch möglich ist, werden wir den Kunden von wichtigen Änderungen vor Antritt der Reise informieren. Auf jeden Fall hat jeder Reisende ein gültiges Reisedokument (Personalausweis, Reisepass oder Kindesausweis) mitzuführen.

10. Datenschutz

a) Die Usedomer Bäderbahn GmbH ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben.

b) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass die UBB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspfl ichten zu einer längeren Speicherung verpfl ichtet ist oder der Reisende in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat.

c) Reisende können sich zu Fragen des Datenschutzes auch jeder Zeit an die Usedomer Bäderbahn GmbH wenden unter info@ubb-online.com. Ausführliche Angaben und Empfehlungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter www.ubb-online.com

11. Allgemeines

a) Alle Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Das Gleiche gilt bei unvorhergesehenen Währungs-schwankungen sowie Treibstofferhöhungen.

b) Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich von der UBB bestätigt worden sind.

c) Wir behalten uns Änderungen im Reiseverlauf vor, ohne den Leistungsumfang zu beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

b) Die UBB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, diese nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Die UBB weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

c) Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der UBB die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die UBB ausschließlich an deren Sitz verklagen.

d) Für Klagen der UBB gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufl eute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der UBB vereinbart.

13. Veranstalter

Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf. Alle Angaben in diesem Katalog sind ohne Gewähr. Alle Bilder und Texte sind ausschließlich für die ein- malige Verwendung in diesem Katalog freigegeben.

  • AGB der UBB für Pauschalreisen

    Stand: 15.09.2020

  • AGB der UBB für Tagesfahrten

    Stand: 01.03.2024