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Hier finden Sie Schienennetz-Benutzungsbedingungen/ Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der Usedomer Bäderbahn GmbH (SNB/NBS UBB), in Kraft ab 15.04.2008. Durch Beschluss vom 15.02.2008 (Az. 13 B 2091/07) hat das OVG Münster die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der UBB gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 22.11.2007 (Az. 10.030-F-07-302) betreffend der SNB/NBS der UBB angeordnet. Der Bescheid ist nicht bestandskräftig. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Hauptsacheverfahren treten die SNB/NBS der UBB in der nachstehenden Fassung in Kraft:
   
     
Hier finden Sie die Liste für die Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Trassen, gültig ab dem 14.12.2008.
     
Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Trassen
     

Die Usedomer Bäderbahn wird ihre "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Trassen", gültig ab dem 14.12.2008, unverändert als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2010 für Trassen" anwenden. Sie bleibt als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Trassen" veröffentlicht und wird ab dem 13.12.2009 als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2010 für Trassen" weitergeführt.

  

Die Usedomer Bäderbahn wird ihre "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Trassen", gültig ab dem 14.12.2008, unverändert als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2011 für Trassen" anwenden. Sie bleibt als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Trassen" veröffentlicht und wird ab dem 12.12.2010 als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2011 für Trassen" weitergeführt.

Die Usedomer Bäderbahn wird ihre "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Trassen", gültig ab dem 14.12.2008, unverändert als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2012 für Trassen" anwenden. Sie bleibt als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Trassen" veröffentlicht und wird ab dem 11.12.2011 als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2012 für Trassen" weitergeführt.

     
Hier finden Sie die Liste für die Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Serviceeinrichtungen, gültig ab dem 14.12.2008.
     
Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Serviceeinrichtungen
     

Die Usedomer Bäderbahn wird ihre "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Serviceeinrichtungen", gültig ab dem 14.12.2008, unverändert als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2010 für Serviceeinrichtungen" anwenden. Sie bleibt als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Serviceeinrichtungen" veröffentlicht und wird ab dem 13.12.2009 als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2010 für Serviceeinrichtungen" weitergeführt.

    

Die Usedomer Bäderbahn wird ihre "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 fürServiceeinrichtungen", gültig ab dem 14.12.2008, unverändert als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2011 für Serviceeinrichtungen" anwenden. Sie bleibt als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Serviceeinrichtungen" veröffentlicht und wird ab dem 12.12.2010 als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2011 für Serviceeinrichtungen" weitergeführt.

  

Die Usedomer Bäderbahn wird ihre "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Serviceeinrichtungen", gültig ab dem 14.12.2008, unverändert als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2012 für Serviceeinrichtungen" anwenden. Sie bleibt als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2009 für Serviceeinrichtungen" veröffentlicht und wird ab dem 11.12.2011 als "Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn 2012 für Serviceeinrichtungen" weitergeführt.

     
     

Nachfolgend finden Sie die SNB/NBS der UBB, die gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 EIBV veröffentlicht werden und mit Ablauf der Frist nach § 4 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 EIBV - der Trassenanmeldefrist 2012 für den
Netzfahrplan 2013 - in Kraft treten. Ein Widerspruch der Bundesnetzagentur im Vorabprüfungsverfahren hat nicht stattgefunden, so dass die Bedingungen uneingeschränkt gelten können.

     
   
   
Hier finden Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Infrastruktur von Personenbahnhöfen der Usedomer Bäderbahn GmbH (ABP UBB), in Kraft ab 15.04.2008. Durch Beschluss vom 15.02.2008 (Az. 13 B 2092/07) hat das OVG Münster die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der UBB gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 27.11.2007 (Az. 10.040-F-07-309) betreffend die Ziffern 3.4.2, 7.6.2 und 7.6.3 der ABP UBB. Der Bescheid ist nicht bestandskräftig. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Hauptsacheverfahren treten die ABP UBB in der nachstehenden Fassung, inklusive der durch die Inbetriebnahme des Hp Neu Pudagla am 01.06.2011 notwendigen Änderungen, in Kraft:
     
 
Hier finden Sie die Liste für die Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2011 für Personenbahnhöfe, gültig ab dem 01.06.2011.
     
Liste der Entgelte der Usedomer Bäderbahn GmbH 2011 für Personenbahnhöfe. gültig ab 01.06.2011
   
     
Trassenanmeldeformulare, gültig ab 15.04.2008:  
           

Anmeldeformular für Reisezüge

Ad-Hoc-Anmeldeformular für Reisezüge

           

Anmeldeformular für Güterzüge

Ad-Hoc-Anmeldeformular für Güterzüge

           

Anmeldeformular für Baumaschinen und Nebenfahrzeuge

Ad-Hoc-Anmeldeformular für Baumaschinen und Nebenfahrzeuge